Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

mit diesen Seiten wollen wir Ihnen die wichtigsten Informationen über die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt vorstellen.

Bei allen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis zu Kinderreisepässen

Ab 01.01.2024 werden von den Behörden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Es werden nur noch Personalausweise und Reisepässe ausgestellt, auch für Säuglinge und Kleinkinder.

Wenn Sie ein neues Reisedokument für Ihr Kind benötigen, müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von circa 4 Wochen rechnen. Bitte bedenken Sie dies bei Ihren Reiseplänen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Einwohnermeldeamt.

Auszug aus einem Artikel von Merkur (https://www.merkur.de/reise/urlaub-2024-kinderreisepass-abgeschafft-reisepass-familie-personalausweis-zr-92394744.html):
"Reisen mit Kindern: Was ab 2024 gilt
Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder dem Personalausweis reisen. Wer mit dem Nachwuchs nur innerhalb der EU oder des Schengenraums verreisen möchte, ist mit dem Personalausweis am besten beraten. Er ist ebenfalls sechs Jahre gültig [...]. Für europäische Länder, die weder der EU noch dem Schengenraum angehören, braucht es jedoch einen Reisepass – zum Beispiel die Türkei, Albanien oder Großbritannien."

Hinweis

SOS Meldestelle Ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte unserer Gemeinden sind bei persönlicher Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Weilheim, Pütrichstraße 8 (Gebäude I) kostenfrei.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte sind kostenpflichtig. Auskünfte sind auch über das Internetportal „www.Boris-Bayern.de“ kostenpflichtig erhältlich.

Die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt und die Mitgliedsgemeinden können leider keine Auskunft hierüber geben.

Was erledige ich wo

Vielfach ergibt sich die Frage, wer für was zuständig ist. Der Bayerische Behördenwegweiser gibt hier stets aktuell Auskunft.

Bitte verwenden Sie folgenden Link:

Anschrift

Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt
Marienplatz 2

86972 Altenstadt

Telefon 0 88 61 / 23 00-0
Telefax 0 88 61 / 23 00-10

eMail verwaltungsgemeinschaft@altenstadt-wm.bayern.de

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

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Wohnortnahe Hilfe in seelischer Not

0800 / 655 3000, täglich von 9 bis 24 Uhr, an 365 Tagen im Jahr: In seelischen Krisen und psychiatrischen Notlagen können sich die Bürgerinnen und Bürger ab sofort an den Krisendienst Psychiatrie wenden. Er berät alle Menschen ab dem 16. Lebensjahr, die selbst von einer Krise betroffen sind, sowie deren Angehörige und weitere Personen aus dem sozialen Umfeld. Bei Bedarf können innerhalb einer Stunde Krisenhelfer vor Ort sein, um akut belasteten Menschen beizustehen.

Aktuelle Regelungen zu den Lockerungen im Landkreis Weilheim-Schongau

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat auf seiner Internetseite die aktuellen Regelungen zu den Lockerungen eingestellt. Diese Regelungen werden je nach Inzidenzwert und Öffnungsschritt angepasst, so dass Sie sich jederzeit informieren können, welche Regelungen im Landkreis Weilheim-Schongau aktuell gelten.

Erreichbar auf der Startseite von www.weilheim-schongau.de 

Die Mitgliedsgemeinden im Internet: